Die Klappen der Serie KP-1...72S werden in der allgemein industriellen Ausführung mit einer minimierten Anzahl von diversen Hardwarekomponenten aus niedriglegiertem verzinktem Stahl hergestellt. Die Lamelle der Klappe besteht aus feuerfestem Material. Bei der Rohrausführung ergeben sich zwei Anschlussflanschen am Gehäuse für den Einbau in einem Lüftungsrohr (Lüftungsrohrsystem) und eine externe Konfiguration des Stellantriebs für eine Wartungsfreundlichkeit von außen. Die Klappen der KP-1...72S-Serie zeichnen sich durch ein vereinfachtes Design und das Fehlen des Teilers der heißen und kalten Zonen aus.
Je nach Ausführungsvariante sind die Klappen der Serie KP-1...72S ausgestattet mit einer mechanischen Antriebsvorrichtung mit einer Thermosicherung und einer Rückstellfeder. Die Klappe wird bei Auslösung der Thermosicherung infolge eines Temperaturanstiegs in die Betriebsstellung gebracht. Notauslösung der Klappe: Die Lamelle der Klappe bleibt in der Schutzstellung (Klappe unbeeinflusst von Feuer) und ist durch eine Thermosicherung gesichert (die Rückstellfeder wird gespannt, wenn die Lamelle der Klappe in die Schutzstellung gebracht wird). Bei einer Notauslösung (direkt vom Brand betroffene Klappe) fällt die Thermosicherung aus und die Rückstellfeder bringt die Lamelle der Klappe in den Betriebszustand.
Die Klappe muss in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Vorschriften in die Gebäudehülle eingebaut werden. Der Feuerwiderstand der Dichtung muss mindestens dem der Gebäudehülle entsprechen. Die Klappen können in jeder Position in senkrechten und waagerechten Lüftungsrohren von Brandschutzkonstruktionen eingebaut werden. Die Lüftungsrohre für die Klappenmontage müssen so ausgeführt sein, dass keine durch die Brandschutzkonstruktionen verursachten Lasten auf das Klappengehäuse übertragen werden.
Das angrenzende Lüftungsrohr muss so aufgehängt werden, dass keine Last des Lüftungsrohres auf den Klappenflansch übertragen werden kann. Der Mindestfreiraum für den Zugang zu den Steuerungsteilen muss mindestens 350 mm betragen. Stellen Sie sicher, dass ein Schauloch vorhanden ist. BerücksichtigenSie bei der Montage die Größe "K".
Wenn zwei oder mehr Klappen in dieselbe Brandschutztrennstruktur eingebaut werden, muss der Abstand zwischen den beiden benachbarten Klappen mindestens 200 mm betragen. Die Klappe muss so eingebaut werden, dass die Lamelle der Klappe (in geschlossener Stellung) in der Brandschutztrennstrukturebene liegt.
Wenn eine solche Montage nicht möglich ist, muss das Klappengehäuse zwischen der Brandschutztrennstruktur und der Lamelle der Klappe mit einem geeigneten Material gemäß den geltenden Normen isoliert werden. Die Steuervorrichtung der Klappe muss vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt werden. Das Klappengehäuse darf sich beim Einbetten nicht verformen. Nach der Montage darf die Lamelle der Klappe beim Öffnen oder Schließen nicht am Klappengehäuse einrasten. Die Brandschutzklappe kann in eine dichte Wandstruktur integriert werden - z.B. aus herkömmlichem Mauerwerk mit einer Mindestbreite von W = 100 mm oder in eine Gipskartonwand der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse oder in eine dichte Deckenkonstruktion - z. B. aus herkömmlichem Beton mit einer Mindestbreite W = 150 mm. Verwenden Sie keine schäumenden Substanzen zur Abdichtung der Klappe in der Trennstruktur.