Die Brandschutzklappen sind für die automatische Absperrung von Prozessöffnungen und von Luftführungsrohren in Zwischendecken, Wänden und Zwischenwänden sowie für die Absperrung von Öffnungen in Zu- und Abluftrohren von Rauchabzugssystemen vorgesehen.
Die Klappen dieser Ausführung sind nicht für die Montage in Lüftungsrohre von Räumen mit Explosions- und Brandschutzklasse A und B sowie in lokalen brand- und explosionsgefährlichen Gemischansaugöffnungen geeignet.
Die Feuerwiderstandsdauer der feuerbeständigen Rohrklappe KP-2...-1 beträgt mindestens 120 Minuten (EI 120) bei einer Temperatur von 600 °C.
Die Klappen der Serie KP-2...-1 werden in der allgemein industriellen Ausführung mit einer minimierten Anzahl von diversen Hardwarekomponenten aus niedriglegiertem verzinktem Stahl hergestellt.
Die Lamelle der Klappe besteht aus feuerfestem Material. Bei der Kanalausführung ergeben sich zwei Anschlussflanschen am Gehäuse für den Einbau in einem Lüftungsrohr (Lüftungsrohrsystem) und eine externe Konfiguration des Stellantriebs für eine Wartungsfreundlichkeit von außen.
Die Klappen der Serie KP-2...-1 besitzen dabei eine vereinfachte Ausführung:
Je nach Ausführung sind die Klappen der Serie KP-2...-1 ausgestattet mit einem Elektroantrieb mit einer eingebauten Rückstellfeder und einem doppeltwirkenden Thermoschalter.
Einstellen der Klappe in Betriebsposition (direkte Feuerwirkung): ferngesteuert mit einem Elektroantrieb. Die Klappe kann entweder ferngesteuert über das Bedienfeld oder manuell mit dem im Lieferumfang des Elektroantriebs enthaltenen Handhebel in die Betriebs- oder Schutzstellung gebracht werden.
Bei einem Ausfall des Fernbedienfelds unterbricht der doppeltwirkende Thermoschalter die Stromversorgung des Elektroantriebs und die Rückstellfeder bringt die Klappe in die Betriebsstellung. Notauslösung der Klappe: Die Lamelle der Klappe wird automatisch in die Schutzstellung gebracht (Klappe unbeeinflusst von Feuer). Der Elektroantrieb bleibt jederzeit unter Spannung. Bei einer Notbetätigung (Klappenzustand bei direkter Feuereinwirkung): Der mit einer Rückstellfeder ausgestattete Elektroantrieb wird spannungsfrei geschaltet und die Lamelle der Klappe über die Federkraft in die Betriebsstellung gebracht.
Bei einem nicht brandbedingten Stromausfall und anschließender Wiederherstellung der mit einer Rückstellfeder ausgestatteten Klappe wird die Lamelle der Klappe wieder in die Schutzstellung gebracht.
Die Klappen der Serie KP-2...-1 werden in der allgemein industriellen Ausführung mit einer minimierten Anzahl von diversen Hardwarekomponenten aus niedriglegiertem verzinktem Stahl hergestellt.
Die Lamelle der Klappe besteht aus feuerfestem Material. Bei der Kanalausführung ergeben sich zwei Anschlussflanschen am Gehäuse für den Einbau in einem Lüftungsrohr (Lüftungsrohrsystem) und eine externe Konfiguration des Stellantriebs für eine Wartungsfreundlichkeit von außen.
Die Klappen der Serie KP-2...-1 sind mit einem Teiler der heißen und kalten Zonen ausgestattet.
Je nach Ausführung sind die Klappen der Serie KP-2...-1 ausgestattet mit einem Elektroantrieb mit einer eingebauten Rückstellfeder und einem doppeltwirkenden Thermoschalter.
Einstellen der Klappe in Betriebsposition (direkte Feuerwirkung): ferngesteuert mit einem Elektroantrieb. Die Klappe kann entweder ferngesteuert über das Bedienfeld oder manuell mit dem im Lieferumfang des Elektroantriebs enthaltenen Handhebel in die Betriebs- oder Schutzstellung gebracht werden.
Bei einem Ausfall des Fernbedienfelds unterbricht der doppeltwirkende Thermoschalter die Stromversorgung des Elektroantriebs und die Rückstellfeder bringt die Klappe in die Betriebsstellung. Notauslösung der Klappe: Die Lamelle der Klappe wird automatisch in die Schutzstellung gebracht (Klappe unbeeinflusst von Feuer). Der Elektroantrieb bleibt jederzeit unter Spannung. Bei einer Notbetätigung (Klappenzustand bei direkter Feuereinwirkung): Der mit einer Rückstellfeder ausgestattete Elektroantrieb wird spannungsfrei geschaltet und die Lamelle der Klappe über die Federkraft in die Betriebsstellung gebracht.
Bei einem nicht brandbedingten Stromausfall und anschließender Wiederherstellung der mit einer Rückstellfeder ausgestatteten Klappe wird die Lamelle der Klappe wieder in die Schutzstellung gebracht.