Die Brandschutzklappen sind für die automatische Absperrung von Prozessöffnungen und von Luftführungsrohren in Zwischendecken, Wänden und Zwischenwänden sowie für die Absperrung von Öffnungen in Zu- und Abluftrohren von Rauchabzugssystemen vorgesehen.
Die Klappen dieser Ausführung sind nicht für die Montage in Lüftungsrohre von Räumen mit Explosions- und Brandschutzklasse A und B sowie in lokalen brand- und explosionsgefährlichen Gemischansaugöffnungen geeignet. Die Feuerwiderstandsdauer der feuerbeständigen Rohrklappe KP-1 beträgt mindestens 60 Minuten (EI 60) bei einer Temperatur von 600 °C.
Die Klappen der Serie KP-1 werden in der allgemein industriellen Ausführung mit einer minimierten Anzahl von diversen Hardwarekomponenten aus niedriglegiertem verzinktem Stahl hergestellt. Die Lamelle der Klappe besteht aus feuerfestem Material. Bei der Rohrausführung ergeben sich zwei Anschlussflanschen am Gehäuse für den Einbau in einem Lüftungsrohr (Lüftungsrohrsystem) und eine externe Konfiguration des Stellantriebs für eine Wartungsfreundlichkeit von außen. Die Klappen der KP-1-Serie zeichnen sich durch ein vereinfachtes Design und das Fehlen des Teilers der heißen und kalten Zonen aus. Je nach Ausführungsvariante sind die Klappen der Serie KP-1 ausgestattet mit einer Elektroantrieb mit einer eingebauten Rückstellfeder und einem doppeltwirkenden Thermoschalter.
Einstellen der Klappe in Betriebsposition (direkte Feuerwirkung): ferngesteuert mit einem Elektroantrieb. Die Klappe kann entweder ferngesteuert über das Bedienfeld oder manuell mit dem im Lieferumfang des Elektroantriebs enthaltenen Handhebel in die Betriebsoder Schutzstellung gebracht werden.
Bei einem Ausfall des Fernbedienfelds unterbricht der doppeltwirkende Thermoschalter die Stromversorgung des Elektroantriebs und die Rückstellfeder bringt die Klappe in die Betriebsstellung. Notauslösung der Klappe: Die Lamelle der Klappe wird automatisch in die Schutzstellung gebracht (Klappe unbeeinflusst von Feuer). Der Elektroantrieb bleibt jederzeit unter Spannung.
Bei einer Notbetätigung (Klappenzustand bei direkter Feuereinwirkung): Der mit einer Rückstellfeder ausgestattete Elektroantrieb wird spannungsfrei geschaltet und die Lamelle der Klappe über die Federkraft in die Betriebsstellung gebracht. Bei einem nicht brandbedingten Stromausfall und anschließender Wiederherstellung der mit einer Rückstellfeder ausgestatteten Klappe wird die Lamelle der Klappe wieder in die Schutzstellung gebracht.
Die Klappe muss in Übereinstimmung mit den geltenden Normen und Vorschriften in die Gebäudehülle eingebaut werden. Der Feuerwiderstand der Dichtung muss mindestens dem der Gebäudehülle entsprechen. Die Klappen können in jeder Position in senkrechten und waagerechten Lüftungsrohren von Brandschutzkonstruktionen eingebaut werden. Die Lüftungsrohre für die Klappenmontage müssen so ausgeführt sein, dass keine durch die Brandschutzkonstruktionen verursachten Lasten auf das Klappengehäuse übertragen werden.
Das angrenzende Lüftungsrohr muss so aufgehängt werden, dass keine Last des Lüftungsrohres auf den Klappenflansch übertragen werden kann. Der Mindestfreiraum für den Zugang zu den Steuerungsteilen muss mindestens 350 mm betragen. Stellen Sie sicher, dass ein Schauloch vorhanden ist. BerücksichtigenSie bei der Montage die Größe "K".
Wenn zwei oder mehr Klappen in dieselbe Brandschutztrennstruktur eingebaut werden, muss der Abstand zwischen den beiden benachbarten Klappen mindestens 200 mm betragen. Die Klappe muss so eingebaut werden, dass die Lamelle der Klappe (in geschlossener Stellung) in der Brandschutztrennstrukturebene liegt.
Wenn eine solche Montage nicht möglich ist, muss das Klappengehäuse zwischen der Brandschutztrennstruktur und der Lamelle der Klappe mit einem geeigneten Material gemäß den geltenden Normen isoliert werden. Die Steuervorrichtung der Klappe muss vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt werden. Das Klappengehäuse darf sich beim Einbetten nicht verformen. Nach der Montage darf die Lamelle der Klappe beim Öffnen oder Schließen nicht am Klappengehäuse einrasten. Die Brandschutzklappe kann in eine dichte Wandstruktur integriert werden - z.B. aus herkömmlichem Mauerwerk mit einer Mindestbreite von W = 100 mm oder in eine Gipskartonwand der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse oder in eine dichte Deckenkonstruktion - z. B. aus herkömmlichem Beton mit einer Mindestbreite W = 150 mm. Verwenden Sie keine schäumenden Substanzen zur Abdichtung der Klappe in der Trennstruktur.